Michael Meinert
stellvertretender Vorsitzender Delkenheim
meine Meinung:
‚Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration‘ ( http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf )
Vom Korsett der Moral oder
Wie die Wahrnehmung gestaltet wird
Es macht wenig Freude, dieses Papier zu lesen, den „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ der Vereinten Nationen. 32 eng bedruckte Seiten, meist in verschwurbelter Behördensprache, man muss sich bei der Lektüre quälen. Auch der Inhalt ist nicht erfreulich.
Für bedenklich halte ich aber nicht nur den Inhalt des Dokuments, sondern auch dessen „Geist“, das zugrunde liegende gedankliche Fundament. Dieses lautet ganz einfach: Migration ist per se positiv, egal wer „wandert“, ob Akademiker oder Analphabet. Angesichts der unzähligen und auch brisanten Facetten des Themas ist dies ein erstaunlich schlichter Ansatz. Bedenklich ist vor allem aber, dass dieses eindimensionale Denken nicht als These, sondern als Verpflichtung gilt. Auch für die Medien.
Schauen wir uns doch den Text einfach einmal an.
„Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte“, heißt es da am Anfang so richtig wie nichtssagend, „und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt …“ (Artikel 8) Tatsächlich?
Kritisches Hinterfragen unerwünscht?
„Irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen“, sollen „ausgeräumt“ werden, heißt es weiter (Artikel 10), das „Vertrauen der Öffentlichkeit in die Migrationspolitik und die mit Migration befassten Institutionen“ müsse gestärkt werden. (Artikel 32). Da fragt sich doch: Wer bestimmt eigentlich, was in die Irre führt?
Festgeschrieben wird auch „die Wertschätzung der Kulturen von Migranten“ (Artikel 32 h), ein kritisches Hinterfragen oder Beurteilen von kulturell geprägten Denkstrukturen und Verhaltensweisen – die selbstverständlich auch höchst unterschiedlich sind – ist kein Thema.
Zwar wird an anderer Stelle betont, dass das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen und „eine offene und freie Debatte“ (Artikel 33) notwendig sei – dies in erster Linie deswegen, weil sie „zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt“ (ebd.). Doch was ist, wenn jemand in dieser „offenen Debatte“ zu dem Schluss kommt, dass er nicht allzuviel Verständnis für manche Begleiterscheinungen der Migration hat und somit der oben zitierten „negativen Wahrnehmung“ unterliegt? Wenn er dem Postulat einer „realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten“ (Artikel 33) nicht stattgeben möchte, vielleicht, weil er sich mit solchen Allgemeinplätzen (man kann sie auch „Gummiparagrafen“ nennen) nicht gemein machen will? Und macht er sich dann bereits „diskriminierender Handlungen und Bekundungen“ (Artikel 33 e) schuldig, die zu „staatlichen Maßnahmen“ (ebd.) führen können? Oder zumindest einer „Intoleranz“, die es laut Verfassern des Papiers zu „bekämpfen“ gilt (Artikel 33)?
Den Medien kommt die Rolle zu, die „positive Wahrnehmung“ von Migration zu unterstützen. Unter der Zielbeschreibung „Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration“ (Ziel17) wird unter anderem eine „Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen“ (Artikel 33 c) angekündigt. „Gestaltung der Wahrnehmung“ – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und ich bin gespannt, wer die Medienschaffenden „aufklären“ wird.
Sanktionen für „Intoleranz“
Verbunden wird die Forderung nach paktkonformem Agieren der „Medienschaffenden“ mit möglichen Sanktionen wie der „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“ (Artikel 33 c). Da diese Begriffe in letzter Zeit geradezu inflationär und leichtfertig gebraucht wurden, äußerst schwammig sind und breiten Raum für Auslegungen bieten, bleibt ein äußerst schales Gefühl bei solchen Aussagen. Die Benennung der „Achtung der Medienfreiheit“ und einer unabhängigen Berichterstattung (Artikel 33 c) passt nicht so ganz in den Kontext und wirkt wie ein Lippenbekenntnis. Jedenfalls: Es ist nicht Sache der Vereinten Nationen, sich in die Arbeit von Journalisten einzumischen.
Das Fazit: Das unabhängige kritische Denken in ein Korsett der vermeintlichen Moral, gar der moralischen Überlegenheit, zwängen zu wollen, ist mit liberalen Überzeugungen schwerlich zu vereinbaren. Erst recht nicht der Versuch, die Wahrnehmung von Menschen zu gestalten. Das klingt nicht nach Information. Eher nach Manipulation.
Michael Meinert